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Auszug - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 11 D - Hermesdorf - Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/498/2008 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 11 D - Hermesdorf - Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass der Lagerplatz zwischenzeitlich schon angelegt wurde; der Oberbergische Kreis hat eine befristete Genehmigung für ein Jahr erteilt. Um eine dauerhafte Genehmigung zu erhalten, ist es jedoch erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan sieht für das Gebiet Gewerbegebiet (GE) vor. Zukünftige Nutzungen müssen auf die Wohnbebauung Rücksicht nehmen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 11 D – Hermesdorf – Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11 D gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.