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Auszug - Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/499/2008 Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass die Beteiligung der Behörden und Bürger inzwischen durchgeführt wurde. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange hat lediglich der Aggerverband eine Stellungnahme vorgebracht.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Be-schlussfassung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zu den Ausgleichsmaßnahmen zur Kenntnis. Anstelle der Inanspruchnahme des Ökokontos der Stadt Waldbröl können auch die vom Aggerverband vorgeschlagenen Maßnahmen als Ausgleich in Betracht kommen.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl nur die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen zur Erschließung (einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich. Das Gebiet wird nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Stadtrat beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.