Bürgerinformationssystem
Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert, dass die Beteiligung der Behörden und Bürger
inzwischen durchgeführt wurde. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine
Stellungnahmen vorgebracht. Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange
hat lediglich der Aggerverband eine Stellungnahme vorgebracht. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende
Beschlussfassung: Beschluss: Der
Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zu den Ausgleichsmaßnahmen zur
Kenntnis. Anstelle der Inanspruchnahme des Ökokontos der Stadt Waldbröl können
auch die vom Aggerverband vorgeschlagenen Maßnahmen als Ausgleich in Betracht
kommen. Der
Stadtrat stellt fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl
nur die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen zur Erschließung
(einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich. Das Gebiet wird
nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden. Der
Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Einfachen Bebauungsplanes Nr.
63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 3
Abs. 2 BauGB. Der
Stadtrat beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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