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Auszug - 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Wilkenroth-Schönfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/500/2008 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Wilkenroth-Schönfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Offenlage der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 02.02.2008 bis einschließlich 05.03.2008 durchgeführt wurde. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Als Träger öffentlicher Belange haben der Aggerverband und das RWE Stellungnahmen vorgebracht.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Sicherheitsabstände zur 10.000 V-Leitung gemäß DIN EN 50423 eingehalten werden. Das RWE hat durch Setzen eines zusätzlichen Strommastes die erforderlichen vertikalen Abstände hergestellt. Die Bepflanzung hält den seitlichen Abstand ein.

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Aggerverbandes bezüglich der Trinkwassertransportleitung zur Kenntnis und stellt fest, dass der Schutzstreifen weder von baulichen Anlagen noch von der Bepflanzung tangiert wird.

 

Beschluss zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Wilkenroth – Schönfeld im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2, 5 und 13 des Baugesetzbuches mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu.