Bürgerinformationssystem
Beschlüsse: Der
Stadtrat nimmt einstimmig den Hinweis des Aggerverbandes zu den Ausgleichsmaßnahmen
zur Kenntnis. Anstelle der Inanspruchnahme des Ökokontos der Stadt Waldbröl
können auch die vom Aggerverband vorgeschlagenen Maßnahmen als Ausgleich in
Betracht kommen. Der
Stadtrat stellt einstimmig fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der
Stadt Waldbröl nur die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen
zur Erschließung (einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich.
Das Gebiet wird nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen
werden. Der
Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Einfachen
Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt
Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der
Stadtrat beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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