Bürgerinformationssystem
Herr
Jaspert erläutert die Gründe für die Satzungsergänzung. Herr Josifek vertieft
anschließend kurz einzelne Punkte. In der nachfolgenden Beratung fragt Frau
Hein nach einer ungefähren Anzahl der betroffenen Gebührenpflichtigen. Herr
Josifek geht davon aus, dass ca. 50-60 % aller Gebührenpflichtigen die
Niederschlagswassergebühr zu zahlen hätten. Herr Kalkkuhl wünscht eine
präzisere Formulierung der Vorbemerkungen, da diese nach Aussage von Herrn
Jaspert auch veröffentlicht werden soll. Er nennt insbesondere die Punkte
„keine Kostensteigerung für die Werke“ (unter Ziel der
Gebührenumstellung) und Ausweitung des Punktes „Was bedeutet dies im
Einzelnen“. Hier sollte für Änderungen und Neubauten eindeutig die
Schätzung und eventuelle Rückwirkung bei Nichtmeldung der Grundstückseigentümer
aufgenommen werden. Herr Conrad fordert, diese Änderungen auch in den Flyer zu
übernehmen. Herr Jaspert und Herr Josifek führen kurz aus, dass der Flyer
möglichst von allen 8 betroffenen Kommunen im Oberbergischen Kreis verwendet
werden soll. Außerdem handelt es sich um den ersten Entwurf. Die weitere
Besprechung des Flyers soll in der Arbeitsgruppe erfolgen. Die
Ausschussmitglieder bitten darum, dass ihnen ein aktueller Entwurf des Flyers
zugeschickt wird. Beschluss: Unter
Beachtung des Beschlusses zur Einführung der getrennten Abwassergebühren für
Schmutz- und Niederschlagswasser gem. TOP 2 der Sitzung des Betriebsausschusses
vom 13.03.08, empfiehlt der Betriebsausschuss bei einer Enthaltung einstimmig
dem Rat der Stadt Waldbröl, den als Anlage beigefügten XXV. Nachtrag zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom
10.12.1987, die Einführung eines neuen §10a „Auskunfts- und
Mitwirkungspflichten“ in seiner Sitzung am 25.06.08 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: dafür: . dagegen: . Enthaltung: . |
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