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Satzungsbeschluss: Gemäß
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 35 Abs. 6 und
Abs. 2, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 und § 10 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) hat
der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 13.08.2008 einstimmig folgende
Satzung beschlossen: § 1 Der
Geltungsbereich der Satzung für den bebauten Bereich im Außenbereich Hecke ist
den Festsetzungen in der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt 1 : 2.500), die
Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen, wobei die Innenkante der
Umrandung für die Festlegung maßgebend ist. § 2 Im
Geltungsbereich der Satzung kann Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des §
35 Abs. 2 BauGB nicht entgegen gehalten werden, dass sie der Darstellung im
Flächennutzungsplan über „Flächen für die Landwirtschaft“
widersprechen oder die Entstehung oder die Verfestigung einer Splittersiedlung
befürchten lassen. § 3 Diese
Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
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