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Auszug - Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Hecke  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gesamtschule Waldbröl
Ort:
60/528/2008 Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Hecke
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss

Satzungsbeschluss:

 

Satzungsbeschluss:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 35 Abs. 6 und Abs. 2, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 und § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 13.08.2008 einstimmig folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der Satzung für den bebauten Bereich im Außenbereich Hecke ist den Festsetzungen in der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt 1 : 2.500), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen, wobei die Innenkante der Umrandung für die Festlegung maßgebend ist.

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegen gehalten werden, dass sie der Darstellung im Flächennutzungsplan über „Flächen für die Landwirtschaft“ widersprechen oder die Entstehung oder die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.