Bürgerinformationssystem
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Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme Landwirtschaftskammer: Der
Rat der Stadt Waldbröl nimmt einstimmig die Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer hinsichtlich der notwendigen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis. Zu
2. Stellungnahme des Aggerverbandes: Der
Stadtrat stellt einstimmig fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der
Stadt Waldbröl ausschließlich die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt.
Aussagen zur Erschließung (einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht
erforderlich. Das Gebiet wird nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage
angeschlossen werden. Zu
3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: Der
Stadtrat nimmt einstimmig die Anregungen des Oberbergischen Kreises zur
Kenntnis. Der
Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl regelt die Art und das Maß der
baulichen Nutzung und wird aufgestellt, um die bereits vorhandenen baulichen
Anlagen planungsrechtlich abzusichern. Mit
diesem sog. „Angebotsbebauungsplan“ sind zunächst keine Eingriffe
verbunden, so dass Ausgleichsmaßnahmen derzeit nicht erforderlich sind.
Zukünftige Baumaßnahmen im Plangebiet sollen über das städtische Ökokonto bzw.
anhand des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der Nebengewässer der Bröl des
Aggerverbandes abgewickelt werden. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem
Oberbergischen Kreis wird erfolgen. Satzungsbeschluss: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Einfachen Bebauungsplan Nr. 63 -
Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner Sitzung am 13.08.2008 folgende S A T Z U N G § 1 Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Einfachen Bebauungsplan Nr. 63 -
Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der
Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung
einschließlich Umweltbericht hierzu. § 2 Der
Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung. In seinem
Geltungsbereich richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 Abs. 3
BauGB, im Übrigen nach § 35 BauGB. § 3 Die
Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
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