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Auszug - Einfacher Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl (Art und Maß der baulichen Nutzung)  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gesamtschule Waldbröl
Ort:
60/551/2008 Einfacher Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl (Art und Maß der baulichen Nutzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss

Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt einstimmig die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer hinsichtlich der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl ausschließlich die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen zur Erschließung (einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich. Das Gebiet wird nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Anregungen des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis.

 

Der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung und wird aufgestellt, um die bereits vorhandenen baulichen Anlagen planungsrechtlich abzusichern.

 

Mit diesem sog. „Angebotsbebauungsplan“ sind zunächst keine Eingriffe verbunden, so dass Ausgleichsmaßnahmen derzeit nicht erforderlich sind. Zukünftige Baumaßnahmen im Plangebiet sollen über das städtische Ökokonto bzw. anhand des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der Nebengewässer der Bröl des Aggerverbandes abgewickelt werden. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Oberbergischen Kreis wird erfolgen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Einfachen Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner Sitzung am 13.08.2008  folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Einfachen Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung. In seinem Geltungsbereich richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 Abs. 3 BauGB, im Übrigen nach § 35 BauGB.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.