Bürgerinformationssystem
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Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer: Der
Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise der Industrie- und Handelskammer zu Köln
zur Kenntnis. zu
2. Stellungnahme Staatl. Umweltamt Köln: Der
Stadtrat stellt einstimmig fest, dass für den gesamten Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl bisher der
Bebauungsplan Nr. 8 – Schul- und Sportzentrum – der Stadt Waldbröl
rechtsgültig war. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgt die
Überplanung des bestehenden Gebietes, insbesondere zur rechtlichen Absicherung des
Ausbaus der Brölbahnstraße. Städtebauliche Neuordnungen in diesem Gebiet
erfolgen mittels Herabzonung von Gewerbegebiet in Mischgebiet. Neue Baurechte
werden nicht geschaffen. Nahezu sämtliche Bauvorhaben, die der Bebauungsplan
planungsrechtlich absichert, sind bereits vor 1996 vorhanden gewesen. Somit ist
im Rahmen der Bauleitplanung die Argumentation des Staatl. Umweltamtes nicht
relevant. Im Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl entwässert das gesamte Gebiet
im Mischsystem. Einleitungen in den Waldbrölbach für an dieses Gewässer
angrenzende Grundstücke sind möglich. Zu
3. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege: Der
Stadtrat gibt einstimmig der Anregung des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege statt. Die entsprechenden Hinweise werden aufgenommen. Zu
4. Stellungnahme Handwerkskammer: Der
Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme der Handwerkskammer statt. Der
zentrale Versorgungsbereich der Stadt Waldbröl, der im Rahmen der 40. Änderung
des Flächennutzungsplanes festgelegt wird, umfasst auch den Bereich
Brölbahnstraße westlicher Teil. Das Sondergebiet Brölbahnstraße / Raabeweg ist
im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung bereits rechtskräftig mit
Sortimentsbeschränkungen ausgewiesen worden. Der Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 9 umfasst ausschließlich Mischgebiete, so dass hier kein großflächiger
Einzelhandel zulässig ist. Zu
5. Stellungnahme Oberbergischer Kreis: Der
Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis.
Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet. Der Stadtrat stellt fest, dass
im gesamten Plangebiet der Waldbrölbach nicht verrohrt ist, sondern als offenes
Fließgewässer verläuft. Beschluss: Der
Stadtrat beschließt einstimmig die 2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der
Stadtrat beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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