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Auszug - Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gesamtschule Waldbröl
Ort:
60/553/2008 Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss

Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise der Industrie- und Handelskammer zu Köln zur Kenntnis.

 

 

zu 2. Stellungnahme Staatl. Umweltamt Köln:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl bisher der Bebauungsplan Nr. 8 – Schul- und Sportzentrum – der Stadt Waldbröl rechtsgültig war. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgt die Überplanung des bestehenden Gebietes, insbesondere zur rechtlichen Absicherung des Ausbaus der Brölbahnstraße. Städtebauliche Neuordnungen in diesem Gebiet erfolgen mittels Herabzonung von Gewerbegebiet in Mischgebiet. Neue Baurechte werden nicht geschaffen. Nahezu sämtliche Bauvorhaben, die der Bebauungsplan planungsrechtlich absichert, sind bereits vor 1996 vorhanden gewesen. Somit ist im Rahmen der Bauleitplanung die Argumentation des Staatl. Umweltamtes nicht relevant. Im Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl entwässert das gesamte Gebiet im Mischsystem. Einleitungen in den Waldbrölbach für an dieses Gewässer angrenzende Grundstücke sind möglich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Die entsprechenden Hinweise werden aufgenommen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Handwerkskammer:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme der Handwerkskammer statt. Der zentrale Versorgungsbereich der Stadt Waldbröl, der im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes festgelegt wird, umfasst auch den Bereich Brölbahnstraße westlicher Teil. Das Sondergebiet Brölbahnstraße / Raabeweg ist im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung bereits rechtskräftig mit Sortimentsbeschränkungen ausgewiesen worden. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 umfasst ausschließlich Mischgebiete, so dass hier kein großflächiger Einzelhandel zulässig ist.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis. Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet. Der Stadtrat stellt fest, dass im gesamten Plangebiet der Waldbrölbach nicht verrohrt ist, sondern als offenes Fließgewässer verläuft.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die 2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.