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Beschluss: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 8 Gegenstimmen und einer Enthaltung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 42.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich
Waldbröl-Talstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB wird abgesehen. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt. Mit
den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen. |
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