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Beschluss: Der Rat
der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die
Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im
Bereich Sondergebiet Naturerlebnispark Nutscheid sowie des Bebauungsplanes Nr.
112 – Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl gemäß § 2
Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzungen ergeben sich aus den Anlageplänen, die in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 11.08.2008 vorgelegt
wurden. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
für die v.g. Bauleitpläne. |
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