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Auszug - 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gesamtschule Waldbröl
Ort:
60/529/2008 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss

Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des RWE bezüglich der vorhandenen Niederspannungsfreileitung zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich des Netzplanes zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Wasserleitungsverein Grünenbach – Rölefeld – Eiershagen e.V.:

 

Der Stadtrat weist einstimmig die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Grünenbach – Rölefeld - Eiershagen e.V. zurück. Bei der vorliegenden Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach handelt es sich um eine Angebotsplanung. Zur gesicherten Erschließung zählt auch die Wasserversorgung. Eine Baugenehmigung kann erst erteilt werden, wenn diese Problematik gelöst ist.

 

Der Vortrag des Wasserleitungsvereines ist kein Hinderungsgrund für die Inkraftsetzung der Ergänzungssatzung. Das auszuweisende Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57, ist bereits von der Grünenbacher Straße her angeschlossen. Sollten die neuen Bauplätze von dort aus nicht versorgt werden können, müssen die Bauherren ggf. auf eigene Kosten die erforderliche Wasserleitung in den öffentlichen Straßen verlegen oder die Investition des Wasserleitungsvereins abwarten.

 

Den Argumenten des Wasserleitungsvereins auf Zerstörung der Dorfstruktur und des Dorfbildes durch Ausweisung von Bauland in Grünenbach wird nachdrücklich widersprochen. Die gesamte Ortslage Grünenbach ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl mit Wohnbaufläche dargestellt und deshalb auch für eine weitere Wohnbebauung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine städtebaulich geordnete Entwicklung, indem neue Baugrundstücke ausschließlich entlang bestehender Erschließungsanlagen ausgewiesen werden. Die Grundstückszuschnitte weisen durchweg dorftypische Größen auf. Die weitere Baulandentwicklung bis 2015 ist nicht absehbar.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Stadtrat weist einstimmig die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Die Kompensationsmaßnahme K1 stellt eine landschaftsökologisch wertvolle Aufwertung am südwestlichen Ortsrand von Grünenbach dar. Diese Maßnahme hat die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde gefunden. Landwirtschaftliche Flächen gehen nur in einer Größenordnung von 1.450 m² verloren. Es verbleibt eine im Zusammenhang zu bewirtschaftende Restfläche in ausreichender Größe. Um keinen Zerschneidungsschaden auszulösen, wurde die Maßnahme entlang bestehender Wirtschaftswege geplant.

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass als Alternative zu der Kompensationsmaßnahme K1 auch das einzurichtende städtische Ökokonto in Anspruch genommen werden kann. Dies setzt jedoch die Zustimmung der Eigentümerin voraus.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig den Vorgaben des Oberbergischen Kreises statt. Der Städtebauliche Vertrag wird allerdings erst abgeschlossen, wenn ein konkreter Bauantrag vorliegt.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grünenbach im Bereich „Kremberg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 13.08.2008 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Grünenbach in der Fassung der 1. Ergänzung vom 07.08.2002 wird im Bereich „Kremberg“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.