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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den bisherigen Verfahrensablauf. StV.
Theuer bemängelt die Vorlage in Bezug auf die Schwarz-Weiß-Ausfertigung des
Bebauungsplanes. Städt. Verw.-Rat Knott erwidert, dass dem Ausschuss eine
farbige Ausfertigung mit einer früher versandten Vorlage zugeleitet wurde. StV.
Theuer bittet, zukünftig auf die Vorlage des farbigen Planes hinzuweisen. Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Schneider fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig
folgende Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme des Aggerverbandes: Der
Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen
Niederschlagsentwässerung zustimmend zur Kenntnis. Zu
2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: Der
Stadtrat stellt fest, dass der Stellungnahme des Landrates aus polizeilicher
Sicht bei der Bauausführung hinsichtlich der Gestaltung der Bushaltestellen im
Versatz mit einer Überquerungshilfe vollinhaltlich entsprochen worden ist. Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht
zustimmend zur Kenntnis. Der
Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher
Sicht. Der Umweltbericht wird im Punkt 4.3 „Schutzgut Boden“
entsprechend der Vorgaben des Landrates ergänzt. Außerdem wird die Fläche im
Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Entlang des
Waldbrölbaches ist im Bebauungsplan ein Schutzstreifen von jeglicher Bebauung
freizuhalten. Satzungsbeschluss: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 9 –
Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018)
in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende S A T Z U N G § 1 Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 –
Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und
den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht
hierzu. § 2 Diese
Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
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