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Auszug - Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/638/2009 Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den bisherigen Verfahrensablauf.

 

StV. Theuer bemängelt die Vorlage in Bezug auf die Schwarz-Weiß-Ausfertigung des Bebauungsplanes. Städt. Verw.-Rat Knott erwidert, dass dem Ausschuss eine farbige Ausfertigung mit einer früher versandten Vorlage zugeleitet wurde. StV. Theuer bittet, zukünftig auf die Vorlage des farbigen Planes hinzuweisen.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Schneider fasst der Ausschuss folgenden

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Stellungnahme des Landrates aus polizeilicher Sicht bei der Bauausführung hinsichtlich der Gestaltung der Bushaltestellen im Versatz mit einer Überquerungshilfe vollinhaltlich entsprochen worden ist.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Der Umweltbericht wird im Punkt 4.3 „Schutzgut Boden“ entsprechend der Vorgaben des Landrates ergänzt. Außerdem wird die Fläche im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Entlang des Waldbrölbaches ist im Bebauungsplan ein Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.