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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Schneider fasst der Ausschuss folgenden Satzungsbeschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig
folgende Beschlussfassung: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 1. Änderung der Ergänzungssatzung für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße folgende S A T Z U N G Gemäß
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit
§§ 34 Abs. 4 bis 6 und 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) hat der Rat der Stadt Waldbröl
in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende Satzung beschlossen: § 1 Die
Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich
Feldstraße vom 12.07.2006 wird im Bereich des Grundstückes Gemarkung
Hermesdorf, Flur 63, Flurstück Nr. 338 hinsichtlich der überbaubaren
Grundstücksflächen (Baugrenzen) geändert. Das Leitungsrecht für die ehemalige
Wasserleitung entfällt. Die
Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan,
den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu. § 2 Es
wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet
oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor. Von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. § 3 Die
Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
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