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Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Finkenweg  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/631/2009 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Finkenweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Insbesondere macht er auf den vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW geforderten Sicherheitsabstand von 35 m zum Wald aufmerksam.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

 

Zur Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NRW:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass im nordwestlichen Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ein Bauvorhaben errichtet werden kann, das den Wald-Gebäude-Sicherheitsabstand von 35 m nur geringfügig unterschreitet. Im Übrigen befindet sich auf der angrenzenden Fläche für Wald ausschließlich ein jüngerer Laubholzbestand, von dem keine unmittelbaren Gefahren auf das geplante Bauvorhaben ausgehen. Sollte ein weiteres Bauvorhaben mit einem zu geringen Wald-Gebäude-Sicherheitsabstand geplant werden, ist zuvor mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW sowie dem Eigentümer der Waldfläche eine geeignete Maßnahme des Waldumbaues in einen höhenmäßig gestuften Waldrandsaum bzw. eine adäquate andere geeignete Maßnahme zu konzipieren und mittels eines Städtebaulichen Vertrages zu sichern.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt zur Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Waldbröl im Bereich „Finkenweg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Waldbröl wird im Bereich „Finkenweg“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.