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Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Versäumnisse in Bezug auf die Einziehung
und Widmung von Wegen in Waldbröl zurzeit aufgearbeitet werden. Bei den
Straßen, die zur Abrechnung anstehen, wird dies vorrangig durchgeführt. Er
erläutert die Beschlussvorlage. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die
derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesenen Wege Hermesbuschweg, Friedrich-Engelbert-Weg
sowie die von der Straße Am Kamp in der Ortschaft Seifen abzweigenden
Stichwege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach
Rechtskraft der Satzung werden die vorstehenden eingezogenen Wege gemäß § 6
Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
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