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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt,
das Teilstück des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr.
191 vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg in 51545 Waldbröl einzuziehen
und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung
wird das Teilstück des Weges Isengarten gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im
Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
S a t z u n g
über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Isengarten
Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV
NRW S. 514),und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren
begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung
vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung
am 06.05.2009 folgende Satzung beschlossen: § 1
Das in dem als Anlage zu dieser Satzung
beigefügten Lageplan „schwarz“
dargestellte Teilstück des Weges Isengarten vom Burgweg bis zur
Einmündung Wienhellerweg Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in
51545 Waldbröl wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend
den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
(StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet. § 2
Die Einziehung des Teilstückes des
Weges Isengarten ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen. § 3
Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft. |
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