Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt
einstimmig die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesenen Wege Hermesbuschweg,
Friedrich-Engelbert-Weg sowie die von der Straße Am Kamp in der
Ortschaft Seifen abzweigenden Stichwege einzuziehen und hierzu die nachfolgende
Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die vorstehenden
eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4
Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |