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Auszug - Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/638/2009 Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Rat nimmt einstimmig den Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Rat stellt einstimmig fest, dass der Stellungnahme des Landrates aus polizeilicher Sicht bei der Bauausführung hinsichtlich der Gestaltung der Bushaltestellen im Versatz mit einer Überquerungshilfe vollinhaltlich entsprochen worden ist.

 

Der Rat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Rat entspricht einstimmig der Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Der Umweltbericht wird im Punkt 4.3 „Schutzgut Boden“ entsprechend der Vorgaben des Landrates ergänzt. Außerdem wird die Fläche im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Entlang des Waldbrölbaches ist im Bebauungsplan ein Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.