Bürgerinformationssystem
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Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme des Aggerverbandes: Der Rat
nimmt einstimmig den Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung
zustimmend zur Kenntnis. Zu
2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: Der Rat
stellt einstimmig fest, dass der Stellungnahme des Landrates aus polizeilicher
Sicht bei der Bauausführung hinsichtlich der Gestaltung der Bushaltestellen im
Versatz mit einer Überquerungshilfe vollinhaltlich entsprochen worden ist. Der Rat
nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher
Sicht zustimmend zur Kenntnis. Der Rat
entspricht einstimmig der Stellungnahme des Landrates aus
bodenschutzrechtlicher Sicht. Der Umweltbericht wird im Punkt 4.3
„Schutzgut Boden“ entsprechend der Vorgaben des Landrates ergänzt.
Außerdem wird die Fläche im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
gekennzeichnet. Entlang des Waldbrölbaches ist im Bebauungsplan ein
Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten. Satzungsbeschluss: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 9
– Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018)
in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende S A T Z U N G § 1 Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 –
Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und
den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht
hierzu. § 2 Diese
Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
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