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Auszug - Erlass einer Hebesatzsatzung  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
20/693/2009 Erlass einer Hebesatzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pabusch, UrsulaAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtkämmerer Petri erläutert die Vorlage

 

Stadtkämmerer Petri erläutert die Vorlage. Er teilt mit, dass der Rat der Stadt Waldbröl in der Vergangenheit einer Erhöhung der Hebesätze nicht zugestimmt habe, um die Bürger und Gewerbetreibenden in Waldbröl nicht zusätzlich zu belasten. Aktuell sei festzustellen, dass die kommunalen Einnahmen wegbrechen würden und darüber hinaus eine Erhöhung des allgemeinen Kreisumlagehebesatzes erwartet wird. Die durch diese Vorlage vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer A und B sei, wie aus den Berechnungsbeispielen ersichtlich, moderat und daher zumutbar. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibe zur Beibehaltung der Attraktivität des Gewerbestandortes Waldbröl unverändert. Es gehe bei der vorgeschlagenen moderaten Erhöhung auch darum, aufsichtsbehördliche Vorgaben zu erfüllen und ein Zeichen zu setzen, dass die Einnahmenbetreibung seitens der Stadt Waldbröl ernsthaft verfolgt wird. Im interkommunalen Vergleich seien die Realsteuerhebesätze der Stadt Waldbröl günstig.

 

Er bittet um zügige Entscheidung über die Erhöhung, damit diese in die Anfang des Jahres 2010 ausgehenden Steuerbescheide eingearbeitet werden kann.

 

StV. Helzer erklärt, dass die UWG-Fraktion die Nichtanhebung des Gewerbesteuerhebesatzes begrüßt und verweist darauf, dass von der Wirtschaftskrise auch Bürger betroffen sind. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass die Bürger der Stadt Waldbröl auch durch hohe Gebühren belastet würden und unter Berücksichtigung dieser Gesamtbelastung die UWG der Anhebung der Realsteuerhebesätze nicht zustimmen wird.

 

StV. Steiniger erklärt, dass die vom StV. Helzer vorgebrachten Argumente im Kern von der CDU-Fraktion geteilt werden; die CDU sehe aber auch durchaus ihre Verantwortung gegenüber der Stadt und die Pflicht, im Sinne einer Haushaltskonsolidierung zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund werde die CDU-Fraktion der vorgeschlagenen moderaten Erhöhung der Grundsteuerhebesätze zustimmen; es werde angeregt, bei sich bessernder Wirtschaftslage auch den Gewerbesteuerhebesatz moderat anzuheben. Hinsichtlich der Ausgabenproblematik der Stadt Waldbröl sei festzustellen, dass es sich zum weit überwiegenden Teil um Pflichtaufgaben handelt, wo Einsparungen schwer realisiert werden können. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr auch eine Entlastungswirkung erwartet werden könne, was die Erhöhung der Grundsteuer abmildere.

 

StV. Hein spricht sich dafür aus, bei der Anhebung der Realsteuerhebesätze eine soziale Ausgewogenheit zu praktizieren und keine einseitige Erhöhung zulasten der Bürger zu betreiben; es sei notwendig, die Gesamtbelastung des Bürgers zu sehen, der von der Wirtschaftskrise betroffen ist.

 

StV. Kronenberg verweist darauf, dass die Stadt Waldbröl bei den Gebühren gerade im Abwasserbereich eine Spitzenstellung einnimmt und hiervon auch eine erhebliche Belastung für die Bürger ausgeht. Gerade auch im Hinblick darauf, dass Waldbröl im interkommunalen Vergleich über eine eher einkommensschwache Bevölkerung verfügt sei es wichtig, die wirtschaftlichen Probleme der Bürger in diesem Punkt zu erkennen und deren Gesamtbelastung nicht zu erhöhen. Darüber hinaus mache eine Erhöhung keinen Sinn, wenn das Defizit der Stadt Waldbröl nur unwesentlich geschmälert werde. Viel wichtiger sei, die Ausgabenseite zu betrachten und hier entsprechend tätig zu werden. Er plädiert dafür, im Umgang mit der Aufsichtsbehörde im Zweifel eine Anweisung von dort zur Erhöhung der Hebesätze abzuwarten und dann die Erhöhungsdiskussion zu führen. Schlussendlich lehne die SPD-Fraktion die vorgeschlagene Erhöhung der Steuersätze ab.

 

StV. Hennlein ergänzt, dass eine Erhöhung der Steuersätze entweder für alle oder keinen erfolgen müsse; eine Aufteilung wie vorgesehen sei ungerecht. Darüber hinaus müsse Waldbröl als Gewerbestandort attraktiv bleiben.

 

StV. Greb verweist auf die bisher schon starke Kostenbelastung des Gewerbes und spricht sich dafür aus, die Ausgabenseite entsprechend zu überprüfen. Es gelte auch ein Signal für die Zukunft zu setzen, dass keine weiteren Schulden aufgehäuft werden dürften.

 

Bürgermeister Koester weist darauf hin, dass der Eigenkapitalverzehr bei der Stadt Waldbröl in der Zukunft erheblich sein werde und die Stadt demzufolge handeln müsse. Es gehe darum, eine Signalwirkung an die Aufsichtsbehörde zu senden, dass auf Seiten der Stadt Waldbröl ein ernsthafter Wille erkennbar sei, im Sinne einer Haushaltskonsolidierung tätig zu werden. Er betont noch einmal, dass die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B aufgrund ihrer moderaten Höhe vertretbar ist.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt bei 8 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen dem Rat der Stadt Waldbröl, die als Anlage zur heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beigefügte Hebesatzsatzung zu beschließen.