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Auszug - Erlass einer Hebesatzsatzung siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 25.11.2009  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
20/693/2009 Erlass einer Hebesatzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pabusch, UrsulaAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die SPD-Fraktion erklärt, dass durch die vorgelegte Erhöhung der Grundsteuer A und B die Bürger einseitig belastet würden, während der Gewerbesteuerhebesatz unverändert bleibt. Man verweise in diesem Zusammenhang auf die stellenweise fehlerhafte Ausgabenpolitik der Stadt in der Vergangenheit und wolle nun nicht den Bürger hierüber entsprechend belasten.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass Privatleute genauso stark von der Wirtschaftskrise betroffen seien wie Gewerbetreibende und es hier gelte, keine einseitigen zusätzlichen Belastungen auf die Bürger zu überwälzen.

 

Die UWG-Fraktion erklärt, dass die vorgesehen Erhöhung der Grundsteuer A und B ein falsches Signal ist und man die Belastung der Bürger in der Gesamtschau sehen müsse. Man verweise hierbei insbesondere auf die Höhe der Abwassergebühren, Gaspreis- und Strompreiserhöhungen.

 

Seitens der FDP-Fraktion wird ergänzt, dass die geplante Steuererhöhung eher einen symbolischen Wert habe und daher keinen objektiven Nutzen bringe und von der FDP abgelehnt wird.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird auf die ausführliche Beratung zu diesem Thema im Haupt- und Finanzausschuss hingewiesen. Man sei der Auffassung, dass es sich bei der vorgelegten Anhebung um eine verträgliche Größenordnung handele und gehe davon aus, dass durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr auch eine Entlastung für den Bürger bei den Abwassergebühren erfolge. Darüber hinaus müsse die Stadt Waldbröl handeln, da eine Anhebung der Grundsteuer im Zweifel von der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben werde. Man sehe auch keine einseitige Belastung zu Lasten der Bürger, da eine Anhebung der Gewerbesteuer dann auch ins Auge gefasst werden könne, wenn die gesamtwirtschaftliche Lage sich verbessert habe.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Die Abstimmung über die im Haupt- und Finanzausschuss vom 25.11.2009 vorberatene und in heutiger Sitzung zur Abstimmung vorgelegte Hebesatzsatzung ergibt 16 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und eine Enthaltung. Damit ist die Hebesatzsatzung wegen Stimmengleichheit abgelehnt.