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Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Wiehler Straße / Strandbadstraße sowie des Bebauungsplanes Nr. 20 – Wiehler Straße / Strandbadstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die vorgenannten Bauleitpläne.
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