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StV. Kronenberg erläutert, dass aus der Parkraumbewirtschaftung früher ein Überschuss erzielt wurde und die Maßnahme seinerzeit sinnvoll war, um eine verkehrspolitische Regulierung im Innenstadtbereich zu erreichen. Die Parkzeitregelung sei immer mehr aufgeweitet worden; hinzu kämen große Ausfallzeiten der eingesetzten Geräte. Es stelle sich daher die Frage, wann der Punkt erreicht sei, wo die Kosten der Parkscheinautomaten deren Ertrag überstiegen.
StV. Helzer gibt zu bedenken, dass die Maßnahme seinerzeit eingeführt wurde, um geordnetes Parken im Innenstadtbereich sicherzustellen und um Dauerparker zu verhindern und sich entsprechend bewährt habe. Die UWG plädiere daher für eine Beibehaltung der derzeitigen Regelung.
StV. Steiniger erklärt, dass der Wegfall einer Einnahmequelle möglicherweise mit der Kommunalaufsicht abgestimmt werden müsste und verweist auf die Pläne, im zu planenden Objekt „Kaisergalerie“ auch ein Parkhaus einzurichten. Dies müsse im Zusammenhang mit der städtischen Parkraumbewirtschaftung gesehen werden.
StV. Baldamus regt an, das Thema im Ausschuss zu beraten und defekte Parkscheinautomaten schneller zu reparieren, um deren Einsatzfähigkeit wiederherzustellen. Es gelte nach wie vor das Dauerparken zu verhindern. Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, den vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und den Ausschuss für Bauen und Verkehr zu verweisen.
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