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StV. Steiniger führt aus, dass der bezeichnete Ansatz eingespart werden kann, weil die geforderte Arbeit auch vom Fachbereich III – Bauen geleistet werden kann. Man müsse die Umsetzung des Gebäudeentwicklungskonzeptes auch vor dem Hintergrund sehen, dass ein Rathausneubau derzeit unwahrscheinlich sei.
StV. Kronenberg entgegnet, dass es sich bei dem Ansatz für die Erstellung eines Gebäudentwicklungskonzeptes um einen Vorratsbeschluss handele. Dieser eröffne die Möglichkeit, den Gesamtkomplex Gebäudeentwicklung, der seinerzeit beraten wurde, weiter zu verfolgen und bei Bedarf externen Sachverstand beizuziehen. Darüber hinaus sei man von der Kompetenz des Fachbereiches III – Bauen in dieser Angelegenheit überzeugt. Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, den Ansatz in Höhe von 25.000,00 € für die Erstellung eines Gebäudeentwicklungskonzeptes mit einem Sperrvermerk zu versehen.
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