Bürgerinformationssystem
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StV. Kronenberg erklärt, dass es auch eine Frage der Gleichbehandlung hinsichtlich der Kostenbelastung sei, wenn bei manchen Ortslagen der Anschluss an das vorhandene Kanalnetz nicht kontrolliert wurde.
StV. Steiniger erklärt, dass man den Betrieben ggf. eine längere Bearbeitungsfrist einräumen müsse. Beschluss:
Der Rat beauftragt einstimmig die Betriebe, dem Betriebsausschuss in seiner übernächsten Sitzung eine Aufstellung vorzulegen, die alle noch nicht an die errichteten Abwasserkanäle angeschlossenen Gebäuden ausweist. Ferner werden die Betriebe beauftragt, die noch nicht erhobenen Kanalanschlussgebühren bis zum 30.06.2010 zu erheben und den Status Quo dazu im Betriebsausschuss vorzutragen. Außerdem ist sicherzustellen, dass keine Verjährungen eintreten. Sofern der v.g. Beschluss zur übernächsten Sitzung des Betriebsausschusses nicht umsetzbar ist, wird in Absprache mit dem Betriebsausschuss eine längere Bearbeitungsfrist ermöglicht.
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