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Bürgermeister Koester antwortet, dass es diverse Gespräche in dieser Angelegenheit mit der AggerEnergie und der RheinEnergie gegeben hat. Die aktuelle Rechtslage sei, dass die Forderung betreffend einer Rückerstattung überhöhter Gasbezugspreise durchaus kritisch zu sehen ist; ein dementsprechendes Urteil ist gefällt worden. Er schlage daher vor, den weiteren Verfahrensgang abzuwarten.
Auf Antrag der SPD-Fraktion fasst der Rat nachstehenden Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, die in dieser Anfrage zitierte Verjährung juristisch prüfen zu lassen.
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