Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt einstimmig zur
Kenntnis, dass aus Gründen der Rechtssicherheit alte Straßen, Wege und Plätze
nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen
Verkehr gewidmet werden, wenn die Eigenschaft der Öffentlichkeit nicht
eindeutig nachgewiesen werden kann. |
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