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Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig
dem Rat der Stadt Waldbröl zu empfehlen, die in der Satzung aufgelisteten Wege,
die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesen sind, einzuziehen und hierzu die
nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die
eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes als
Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen
Verkehr gewidmet. |
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