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Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und
Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es
sich bei der Straße „Curt-Projahn-Weg zwischen der Hölderlinstraße und
dem Sudermannweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs.
2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Curt-Projahn-Weg wurde
entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit
dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen
Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für
diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben. Der nach § 4 der
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 157.984,28
€ nach Abzug des Stadtanteils
von 10 v. H. gem. § 5 EBS 15.798,43 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 142.185,85
€ auf die von der
Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Gemäß § 6 der
Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den
erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand
von 142.185,85 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im
Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der
Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und
Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS). Die Summe der
Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit
jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet
beträgt 11.617 VRE. Beitragsberechnung: 142.185,85 € zu verteilender Aufwand = 12,2395 € / VRE Verrechnungseinheiten
11.617 VRE Der Beitragspflicht
unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück Nr.
393, 394, 339, 340, 154, 13, 257, 314, 383, 382, 247, 53, 254, 180, 286. |
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