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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Curt-Projahn-Weges zwischen der Hölderlinstraße und dem Sudermannweg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
II /806/2010 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung des Curt-Projahn-Weges zwischen der Hölderlinstraße und dem Sudermannweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia RoeskeAktenzeichen:60/600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Straße „Curt-Projahn-Weg zwischen der Hölderlinstraße und dem Sudermannweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Curt-Projahn-Weg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               157.984,28 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS                               15.798,43 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       142.185,85 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

Der zu verteilende Aufwand von 142.185,85 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 11.617 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

142.185,85 € zu verteilender Aufwand           =         12,2395 € / VRE

Verrechnungseinheiten 11.617 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück Nr. 393, 394, 339, 340, 154, 13, 257, 314, 383, 382, 247, 53, 254, 180, 286.