Bürgerinformationssystem
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Nach Darstellung der Rechtslage durch den Bürgermeister werden die Fraktionen gebeten, noch einmal ihre Kandidaten für das Amt des 2. stellv. Bürgermeisters / der 2. stellv. Bürgermeisterin zu benennen. Die SPD-Fraktion benennt die StV. Kirsch, die UWG-Fraktion benennt den StV. Giebeler. Die übrigen Ratsfraktionen benennen keine eigenen Kandidaten.
Anschließend werden die Stadtverordneten Bourtscheidt, Tillmann, Gilles und Greb durch den Rat zu Wahlhelfern bestimmt. Nach Vorstellung des Stimmzettels durch den Bürgermeister erfolgt die Wahl. Hierzu werden die Stadtverordneten namentlich aufgerufen und geben in geheimer Wahl ihre Stimme ab. Insgesamt 34 Wahlberechtigte (33 Stadtverordnete und Bürgermeister Koester) sind zur Wahl aufgerufen. Ein Stadtverordneter fehlt in heutiger Sitzung. Die Wahl hat folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen: 34 davon ungültig: 1 gültige Stimmen: 33 davon für StV. Kirsch: 28 davon für StV. Giebeler 5
Somit ist die StV. Kirsch zur 2. stellv. Bürgermeisterin der Stadt Waldbröl gewählt. Die Gewählte nimmt die Wahl an.
Bürgermeister Koester teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 5.1.1 – Antrag der SPD-Fraktion betreffend Nachbesetzung im Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Betriebsausschuss und Wahlausschuss, 5.1.2 – Antrag der SPD-Fraktion betreffend Nachbesetzung in der OAG-Gesellschafterversammlung und der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW, 5.1.3 – Antrag der SPD-Fraktion betreffend Benennung eines unterschriftsberechtigten Stadtverordneten in der Nachfolge von Herrn Kalkkuhl und 5.4.1 – Antrag der UWG-Fraktion betreffend Umbesetzung im Betriebsausschuss, Ausschuss für Bauen und Verkehr, Ausschuss für Schule und Kultur und Ausschuss für Soziales und Sport vorgezogen werden.
Die Tagesordnungspunkte 5.1.1 – Nachbesetzung im Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Betriebsausschuss und Wahlausschuss und 5.1.2 – Nachbesetzung in der OAG-Gesellschafterversammlung und der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW werden gemeinsam abgehandelt.
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