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Auszug - 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan 108 - Lerchenweg-Amselweg der Stadt Waldbröl - Vorlage wird nachgereicht  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 23.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/885/2011 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg/Amselweg - der Stadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig mit zwei Enthaltungen :

 

Zu 1. Stellungnahme Hans Gerhard Bilk:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Anregung des Herrn Bilk im Rahmen der Planungsabwägung bereits gefolgt worden ist. Die vorhandene Stieleiche befindet sich innerhalb der Ausgleichsmaßnahme A5 und wird somit geschützt. Eine Verschiebung der Straßentrasse ist somit nicht erforderlich.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass im Rahmen der Abwägung über das Straßenbauprojekt der Ev. Christen-Baptisten Gemeinde die Erhaltung des kulturhistorisch bedeutsamen Hohlweges einschließlich der angrenzenden Biotoptypen und Biotopstrukturen planerisch im Vordergrund stand. Es wurde eine Trasse erarbeitet, die diesen Anforderungen vollinhaltlich gerecht wird. Eine weitere Verschiebung in südöstliche Richtung ist nicht vorzunehmen. Auch werden keine ergänzenden fachplanerischen Unterlagen zur verfahrensbedingten Fortschreibung von Umweltbericht und Umweltprüfung benötigt.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2010 (GV NRW S. 688) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 23.03.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.