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Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 2 Enthaltungen, den Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 42 - ganz und die Wege Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 42, 44, 45, 47 - teilweise gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.
Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wegeflächen bzw. Wegeteilflächen veräußert. Die in Rede stehende Satzung war der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt.
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