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Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 10 E – Oststraße / Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
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