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Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich Waldbröl-Steimelberg - Unterlagen werden nachgereicht  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/941/2011 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich Waldbröl-Steimelberg
- Unterlagen werden nachgereicht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Tischvorlage verteilt worden

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Tischvorlage verteilt worden.

 

 

StV. Theuer gibt zu bedenken, dass die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt umfangreich war und sie bittet, solch umfangreiche Sitzungsunterlagen zeitgerecht mit der Einladung zu versenden. Sie erkenne, dass zum Zwecke der Fristwahrung im vorliegenden Fall nicht anders gehandelt werden konnte und ausnahmsweise ein Beschluss erfolgen könne.

 

StV. Giebeler unterstützt dies und verweist auf die Erfahrungen aus der Vergangenheit.

 

StV. Steiniger erklärt, dass die vom Städt. Verw.-Rat Knott eingereichten Unterlagen bisher immer eine hohe fachliche Qualität aufgewiesen haben.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung zur Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Waldbröl im Bereich „Steimelberg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 06.07.2011 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Waldbröl wird im Bereich „Steimelberg“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.