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Auszug - Bebauungsplan Nr. 17 - Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße - der Stadt Waldbröl Im Zusammenhang damit: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.02.2011  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Parkplatz Gerdesstraße
III/925/2011 Bebauungsplan Nr. 17 - Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Er erklärt, dass, um handlungsfähig zu sein, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden sollte. Dies ist besonders wichtig in Bezug auf die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes. In den Planbereich neu aufgenommen werden dabei auch die Grundstücke nördlich der Bahnhofstraße, die nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigt werden, nämlich das gesamte gewerblich genutzte Bahnhofsgelände sowie die Parzelle der Raiffeisen Warengenossenschaft. Hier besteht insbesondere auch die Notwendigkeit, Vergnügungsstätten wie z.B. Spielhallen planungsrechtlich auszuschließen.

 

Parallel hierzu bedarf es auch der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Friedenstraße sowie der Sondergebiete für den Einzelhandel. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf der Abstimmung mit der Bezirksregierung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 – Friedenstraße / Kaiserstraße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl gemäß der Abgrenzung des Anlageplanes. Der Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2001 wird aufgehoben.