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Auszug - Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 10 E - Oststraße / Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl im Zusammenhang damit: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.02.2011  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Parkplatz Gerdesstraße
III/926/2011 Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 10 E - Oststraße / Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Zur planungsrechtlichen Absicherung des städtebaulichen Leitbildes entsprechend des Strukturkonzeptes der Innenstadt Waldbröl soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Durch den Ausschuss wird die schnelle Umsetzung begrüßt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr. 10 E – Oststraße / Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.