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Auszug - Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13 a Baugesetzbuch - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Hardtweg, Escherhof (siehe TOP 1.1)
III/971/2011 Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13 a Baugesetzbuch - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem  Rat einstimmig bei einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Wasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwerkes der Stadt Waldbröl zur Kenntnis. Im Rahmen der Erschließung des Gebietes sind die Wasserversorgungsleitungen – soweit erforderlich – zu erstellen. Der mit der Deutschen Annington abzuschließende Erschließungsvertrag wird entsprechende Regelungen enthalten.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Der Erschließungsvertrag, der mit der Deutschen Annington abzuschließen ist, wird zum Inhalt haben, dass sämtliche Baugrundstücke an ein öffentliches Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser anzuschließen sind. Sollte der Privatkanal weiterbetrieben werden, so ist eine leitungsrechtliche Absicherung zugunsten der Stadt Waldbröl vorzusehen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht.

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht statt. Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ wird unter Ziff. 4.1.2 (Spielplätze) entsprechend der Ausführungen des Oberbergischen Kreises ergänzt. Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13a BauGB – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.