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Auszug - 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Hardtweg, Escherhof (siehe TOP 1.1)
III/970/2011 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Auf Frage von StV

 

Auf Frage von StV. Solbach  bestätigt die Verwaltung, dass die neu eröffnete Disco ELON unter den Bestandsschutz fällt und im bisherigen Umgang weiter betrieben werden kann.  

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Schreinerei Meyer zurück. Die Stadt Waldbröl verfolgt das städtebauliche Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung des seit mehr als 40 Jahren vorhandenen Industriegebietes Boxberg I. Deshalb sind die Nutzungen auf industrielle und gewerbliche Arten zu beschränken. Die Schreinerei Meyer erfährt keine Beeinträchtigung. Betriebswohnungen bleiben weiterhin zulässig. Die übrigen in der Stellungnahme aufgeführten Nutzungsarten wie Bildungsstätten, Glaubensgemeinschaften usw. sind innerhalb der GI-Gebiete des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht anzutreffen. Sie befinden sich ausnahmslos im GE-Gebiet oder in angrenzenden Bebauungsplangebieten. Insoweit kann sich die Schreinerei Meyer nicht auf Präzedenzfälle berufen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11  Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1409) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.