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Auszug - Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und 51545 Waldbröl, Wilkenroth - siehe Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr vom 05.07.2011  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
III/972/2011 Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und 51545 Waldbröl, Wilkenroth
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig

 

a)              eine Teilfläche des Wirtschaftsweges in Waldbröl, Fahrenseifen, Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 11, Ober dem Hof / Unter der Fuchskaule von der Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 66 abzweigend  entlang des Grundstückes Fahrenseifen Nr. 5 und den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 31, 9 und 8 bis zum Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 12

 

und

 

b)              eine Teilfläche des Wirtschaftsweges in Waldbröl, Wilkenroth, Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 111, Auf dem Kellershälschen von der Straße „Kirchblick“ abzweigend in einer Länge von ca. 35 m entlang des Grundstückes Kirchblick Nr. 10 in Richtung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 10

 

 

gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.

 

Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wegeteilflächen in Fahrenseifen und Wilkenroth an die Antragsteller veräußert.

 

 


 

S a t z u n g

 

über die Einziehung von verschiedenen Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl,

Wilkenroth und Fahrenseifen

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die in den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänenfarblich“ dargestellten Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und Wilkenroth werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung veräert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

 

1.              Wirtschaftsweg in Waldbröl, Fahrenseifen, Ober dem Hof / Unter der Fuchskaule

              teilweise

Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 11, von der Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 66 abzweigend entlang des Grundstückes Fahrenseifen Nr. 5 und den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 31, 9 und 8 bis zum Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 12.

 

2.              Wirtschaftsweg in Waldbröl, Wilkenroth, Auf dem Kellershälschen - teilweise

Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 111, von der Straße „Kirchblick“ abzweigend in einer Länge von ca. 35 m entlang des Grundstückes Kirchblick Nr. 10 in Richtung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 10.

 

§ 2

Die Einziehung der Wegeteilflächen ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.