Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bürgermeister Koester verweist auf die einschlägigen Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss.
StV.Steiniger regt an, über die einzelnen Hebesätze getrennt abzustimmen.
StV. Greb betont die Notwendigkeit des kommunalen Schuldenabbaus und sieht neben einer Einnahmeverbesserung die dringende Notwendigkeit, auch Ausgabenreduzierungen durchzuführen. Er spricht sich weiterhin dagegen aus, insbesondere Gewerbetreibende weiter zu belasten.
StV. Helzer erklärt, dass die UWG-Fraktion dem vorgeschlagenen zukünftigen Hebesatz für die Grundsteuer A zustimmen werde, den vorgeschlagenen künftigen Hebesätzen für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer jedoch nicht.
Der Rat fasst nachstehende
Beschlüsse:
1. Der Rat beschließt bei drei Gegenstimmen die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A zum 01.01.2012 auf 260 %.
2. Der Rat beschließt bei sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum 01.01.2012 auf 413 %.
3. Der Rat beschließt bei sieben Gegenstimmen und vier Enthaltungen die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 440 %.
4. Der Rat beschließt bei sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die Hebesatzsatzung, wie in der Beratung zum Haupt- und Finanzausschuss am 14.09.2011 vorgelegt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |