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Auszug - Kreisumlage 2011; Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
V/978/2011 Kreisumlage 2011;
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:FB V-20/962-00
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Greb führt aus, dass man der überplanmäßigen Aufwendung keine Zustimmung erteilen solle, da der Kreis hier städtische Mittel zusätzlich abziehe. Er verweise erneut auf die dringende Notwendigkeit, auch beim Kreis Ausgaben zu reduzieren.

 

StV. Hein ergänzt, dass sie als Kreistagsmitglied wisse, dass der Kreis durchaus in einigen Punkten sparen könnte, ohne Substanzverlust befürchten zu müssen. Es stünde dem Kreis gut an, sich an der sparsamen Durchführung von Baumaßnahmen an der Stadt Waldbröl ein Beispiel zu nehmen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Berufschulwesenumlage. Sie verkenne dabei nicht die gute Arbeit, die im Schulwesen des Kreises insgesamt gemacht werde; dies ginge jedoch auch mit bescheidenerem Mittelaufwand.

 

StV, Giebeler spricht sich dafür aus, ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit zu senden, dass man mit der Ausgabenpolitik des Kreises nicht einverstanden sei. Rechtlich habe die Stadt keine andere Möglichkeit als zu zahlen.

 

StV. Baldamus bemängelt, dass eine Zustimmung in dieser Angelegenheit im Grunde eine Farce sei, wenn der Stadt rein rechtlich gar keine andere Möglichkeit bliebe als zu zahlen.

 

Bürgermeister Koester erläutert, dass die hier anstehende Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen eine Folge des Systems sei; es gehe nicht um die Kreisumlage oder die weiteren Umlagen des Kreises als solche. Weiterhin verweist er auf die städtische Teilhabe an Kreiseinrichtungen und dem damit einhergehenden positiven Nutzen für die Stadt.

 

StV. Kronenberg weist besonders auf die Jugendamtsumlage hin, die sich für die Stadt rechnen würde. Die Kreisumlage als solches sei zu hoch. Generell könne man feststellen, dass die Stadt von Kreiseinrichtungen auch profitiere und man solle in heutiger Sitzung kein falsches Signal setzen, um die positive und fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Oberbergischen Kreis in diversen Bereichen zu belasten.

 

StV.Steiniger weist darauf hin, dass es sich insbesondere bei den hier angesprochenen Umlagen um gut investiertes Geld handele und im sozialen Bereich auch vorbeugende Wirkung erzielt werde. Abschließend gibt er zu bedenken, dass der Kreis fast ausschließlich Pflichtaufgaben wahrnimmt und im Sinne der Bürger arbeite.

 

StV. Weber bekräftigt ebenfalls, dass die Jugendamtsumlage bei genauer Betrachtung Kostenersparnisse für die Stadt Waldbröl bewirke.

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt bei 6 Gegenstimmen und einer Enthaltung gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NRW der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 141.986 € zu.

 

Die überplanmäßigen Mittel werden in der Produktgruppe 1.16.01 Steuern, Zuweisungen und Umlagen" unter dem Produkt 1.16.01.07 Kreisumlage" bereitgestellt.

 

Die Deckung ist durch zu erwartende Mehrerträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gewährleistet.