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Stadtkämmerin Hasenbach erläutert die Beschlussvorlage.
Straßenneu- oder -umbauten, Einziehungen und andere Maßnahmen erfordern eine Anpassung des Straßenverzeichnisses mit seinen Festlegungen zu der Straßenart und zu dem Umfang der auf die Anlieger übertragenen Reinigungspflicht.
Die Gebühren für die Straßenreinigung wurden im Jahr 2006 letztmalig neu festgesetzt. Seither gilt die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sowohl im Bezug auf das Straßenverzeichnis als auch im Bezug auf die Gebührenhöhe unverändert.
In den Jahren 2008 – 2010 sind durch die langen und schneereichen Winter die Kosten für das Streugut, den Einsatz von Unternehmern und der Leistungen des Bauhofpersonals nahezu um das Dreifache gestiegen. Aus diesem Grund ist eine Neukalkulation der Gebühren für die Winterdienstwartung erforderlich.
Anschließend wird die Kalkulation der Gebühren erläutert.
Die Winterwartung durch Unternehmer ist für fünf Jahre ausgeschrieben worden.
Die kalkulierten Gebühren befinden sich im Gemeindevergleich im mittleren Bereich.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat einstimmig zu beschließen, den 2. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.
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