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Auszug - Abwassergebühren 2012 - siehe Betriebsausschuss v. 02.02.2012 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 15.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
IV/029/2012 Abwassergebühren 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Josifek
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bürgermeister Koester wirbt dafür, die Problematik der Abwassergebühren positiv zu kom-munizieren und herauszustellen, dass da

 

Bürgermeister Koester wirbt dafür, die Problematik der Abwassergebühren positiv zu kommunizieren und herauszustellen, dass das Gemeinwesen einen Nutzen daraus ziehe. Es sei unabdingbar, dass alle beteiligten Kräfte in dieser Angelegenheit an einem Strang ziehen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung die nachfolgenden Gebührensätze:

 

 

Ist

Kalkulation

Steig./Mind.

Gebührensätze

2011

2012

[in %]

Schmutzwasser

4,98 €/m³

4,98 €/m³

0

Grundgebühr Schmutzwasser

-

9,67 €/Monat

        100

Verbandsmitglieder

2,85 €/m³

3,20 €/m³

12

Niederschlagswasser

1,06 €/m²

0,94 €/m²

-11

abflusslose Gruben

17,88 €/m³

16,40 €/m³

-8

Kleineinleiter DIN Gruben

1,37 €/m³

1,41 €/m³

3

Kleineinleiter

1,79 €/m³

1,95 €/m³

9

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung den nachfolgenden II. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 25.03.2010

 

II. Nachtrag vom 15.02.2012

zur Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl

vom 25.03.2010

 

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV. NRW S. 688), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 2009, S. 394) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW, S. 185), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 15.02.2012 folgenden Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl (Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse) vom 25.03.2010 beschlossen:

 

 

§ 1

 

§ 4 Abs. 7 und 8 erhalten folgende Fassung:

 

(7) Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 4,98 €. Zudem wird eine Grundgebühr je Hausanschluss von 116,-- € jährlich erhoben.

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je m³ auf 3,20 EUR.

 

In § 4 wird der Absatz 9 wie folgt geändert:

 

(9)

1.               Bei Anlagen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Kleineinleitergebühr von 1,41 EUR ja cbm erhoben.

2.      Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 1,95 EUR je cbm erhoben.

3.      Für die übrigen Hausentwässerungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 16,40 EUR je cbm.

 

§ 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

(4)               Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 0,94 €.

 

§ 2

 

Dieser Nachtrag tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.