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Auszug - 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
III/119/2012 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Der Rat fasst einstimmig folgende

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich zum Inhalt hat, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Die Änderung von bestehenden Bauflächen und sonstigen Darstellungen ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Falls für die vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW aufgeführten Grundstücke verbindliche Bauleitplanung zukünftig städtebaulich erforderlich wird, ist der Flächennutzungsplan dann ggf. im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Gummersbach

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der IHK zustimmend zur Kenntnis. Das Sortiment „Teppiche“ wird in die „Waldbröler Liste“ als nicht zentrenrelevantes Sortiment aufgenommen. Die Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dementsprechend angepasst.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich das städtebauliche Ziel verfolgt, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Diesbezüglich werden die bestehenden Darstellungen, die im Rahmen dieses Verfahrens nicht geändert werden sollen, überlagert. Die Darstellung und Erläuterung der Altlast-Verdachtsflächen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In der existierenden verbindlichen Bauleitplanung wurden die Verdachtsflächen bereits überwiegend berücksichtigt. Im Umweltbericht werden die Anregungen entsprechend des Vortrages des Landrates aufgenommen.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher und artenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl“ gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.