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Auszug - 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/119/2012 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Städt. Verw.-Rat Knott.

 

Herr Knott erklärt, dass eine kleine redaktionelle Änderung erfolgen muss. In der Begründung auf Seite 7  „Zentrenrelevante Sortimente“ müssen Teppiche in die Auflistung aufgenommen werden.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich zum Inhalt hat, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Die Änderung von bestehenden Bauflächen und sonstigen Darstellungen ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Falls für die vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW aufgeführten Grundstücke verbindliche Bauleitplanung zukünftig städtebaulich erforderlich wird, ist der Flächennutzungsplan dann ggf. im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Gummersbach

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der IHK zustimmend zur Kenntnis. Das Sortiment „Teppiche“ wird in die „Waldbröler Liste“ als nicht zentrenrelevantes Sortiment aufgenommen. Die Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dementsprechend angepasst.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich das städtebauliche Ziel verfolgt, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Diesbezüglich werden die bestehenden Darstellungen, die im Rahmen dieses Verfahrens nicht geändert werden sollen, überlagert. Die Darstellung und Erläuterung der Altlast-Verdachtsflächen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In der existierenden verbindlichen Bauleitplanung wurden die Verdachtsflächen bereits überwiegend berücksichtigt. Im Umweltbericht werden die Anregungen entsprechend des Vortrages des Landrates aufgenommen.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher und artenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl“ gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.