Bürgerinformationssystem

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/124/2012 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott.

 

Herr Knott erläutert die Beschlussvorlage. Auf Anregung aus dem Ausschuss sagt die Verwaltung zu,  in der Begründung unter Ziff. 9   SO 1 zur Verdeutlichung zu ergänzen: Läden bis insgesamt 200 Verkaufsfläche.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat stimmt den Anregungen des Oberbergischen Kreises vollinhaltlich zu. Im noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Waldbröl werden die bodenschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Auflagen übernommen. Dies beinhaltet auch verbindliche Terminvorgaben. Bezüglich der wasserwirtschaftlichen Stellungnahme ist festzustellen, dass Zufahrten und Stellplätze nur mit infiltrationsfähigen Oberflächenbefestigungen zulässig sind.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 – Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685) i.V.m §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I S. 1509) in seiner Sitzung am 26.09.2012 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl, Gemarkung Schnörringen, Flur 36, Flurstücke Nrn. 118 und 98 teilweise, bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.