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StV. Hennlein erläutert den Antrag und verweist auf das Gefährdungspotenzial durch nicht angemessene Fahrweise. Er betont, dass mit wenig Aufwand ein großer Effekt für mehr Verkehrssicherheit erreicht werden könne. Beschluss:
Der Rat beschließt ohne weiteren Verweis in den Fachausschuss einstimmig, in Grünenbach eine Zone 30, insbesondere Grünenbacher Straße und Weiherweg, einzurichten. Alternativ wären Schilder „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30“ (Nr. 274-53) an Nord- und Südseite der engen Dorfdurchfahrt anzubringen.
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