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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage.
StV. Schneider-Jacobs bemängelt die für sie zu großflächige Erweiterung. Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass es sich hier bereits unstrittig um Innenbereich handelt. Auch Grundstücksteile, die mit Nebenanlagen bebaut sind, sind nach der Rechtsprechung dem Innenbereich zuzuordnen. Die geplante Klarstellung wurde von der Bauaufsicht als verbindliche Beurteilungsgrundlage favorisiert. Zusätzliche Außenbereichsflächen enthält diese Satzung eindeutig nicht.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat bei 2 Gegenstimmen folgenden
Satzungsbeschlussfassung:
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I S. 1509) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
(1) Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth werden im Bereich Bachfeld / Stöckenweg festgelegt.
(2) Die Satzung ist rein deklaratorisch.
(3) Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
(4) Die Satzung besteht aus dem Plan.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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