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Auszug - Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Bereich Wilkenroth, Bachfeld / Stöckenweg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 28.11.2012  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/158/2012 Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Bereich Wilkenroth, Bachfeld / Stöckenweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV

 

StV. Steiniger berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 28.11.2012.

 

StV. Schneider-Jacobs erklärt, dass sie gegen die Klarstellungssatzung stimmen werde, da es sich um einen schutzwürdigen Außenbereich handele.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erklärt auf Nachfrage der StV. Theuer die Rechtslage. Er führt aus, dass es sich bei dem in Rede stehenden Bereich nicht um einen Außenbereich handelt und der durch die Klarstellungssatzung betroffene Bereich in der Örtlichkeit nicht so groß ist, wie es auf dem Plan erscheint. Es sei nicht der Fall, dass durch diese Satzung aus einem baulichen Außenbereich ein Innenbereich werde. Die Satzung diene lediglich der Klarstellung, wo sich der Innenbereich befindet.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Satzungsbeschluss:

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I S. 1509) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 bei 5 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth werden im Bereich Bachfeld / Stöckenweg festgelegt.

 

(2)   Die Satzung ist rein deklaratorisch.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

(4)   Die Satzung besteht aus dem Plan.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.