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Die Stadtverordneten Fuchs und Theuer erklären ihre Befangenheit und nehmen an der Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die Anlage Alsbergstraße von der Einmündung Nümbrechter Straße bis zur Bahnhofstraße erneuert und verbessert wurde und als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 1 der Straßenbaubeitragssatzung vom 22.03.2002 (SBS) einzustufen ist.
Für die Erneuerung und Verbesserung der Alsbergstraße wird ein Straßenausbaubeitrag wie folgt festgesetzt:
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 299.544,11 € nach Abzug des Stadtanteils von 20 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS - 59.908,82 € wird der zu verteilende Aufwand von 239.635,29 € auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 239.635,29 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor multipliziert wird (§ 5 SBS)
Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 20.912 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 239.635,29 € zu verteilender Aufwand = 11,4592 € / m² 20.912 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 11,4592 € / m² bei I u. II geschossiger Bebaubarkeit.
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 17, Flurstück Nr. 121, 83, 84, 97, 44, 98, 99, 100, 120, 102, 103, Flur 82, Flurstück Nr. 454, 455, 438, 380, 381, 458, 9, 447, 337, 336, 413, 219, 220.
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