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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Erneuerung und Verbesserung der Alsbergstraße  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/169/2012 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Erneuerung und Verbesserung der Alsbergstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die Stadtverordneten Fuchs und Theuer erklären ihre Befangenheit und nehmen an der Beschlussfassung nicht teil.

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die Anlage Alsbergstraße von der Einmündung Nümbrechter Straße bis zur Bahnhofstraße erneuert und verbessert wurde und als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 1 der Straßenbaubeitragssatzung vom 22.03.2002 (SBS) einzustufen ist.

 

Für die Erneuerung und Verbesserung der Alsbergstraße wird ein Straßenausbaubeitrag wie folgt festgesetzt:

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt                                                                      299.544,11

nach Abzug des Stadtanteils  von 20 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              - 59.908,82

wird der zu verteilende Aufwand von                                                                    239.635,29 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 239.635,29 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor multipliziert wird (§ 5 SBS)

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß)  im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 20.912 m².

 

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

239.635,29 zu verteilender Aufwand = 11,4592 € / m²

20.912 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 11,4592 € / m² bei I u. II geschossiger Bebaubarkeit.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 17, Flurstück Nr. 121, 83, 84, 97, 44, 98, 99, 100, 120, 102, 103, Flur 82, Flurstück Nr. 454, 455, 438, 380, 381, 458, 9, 447, 337, 336, 413, 219, 220.