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StV. Steiniger erklärt, dass sich der Rat einig gewesen sei, für die Gebührenpflichtigen in den Satzungen stets das mildeste Mittel festzuschreiben und im vorliegenden Fall nach seiner Ansicht daher Nachbesserungsbedarf besteht. Er rege an, den vorliegenden Nachtrag zur nochmaligen Beratung in den Betriebsausschuss zurückzuweisen.
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, den I. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 07.07.2010 zur Regelung der Befreiungsmöglichkeit vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser zur nochmaligen Beratung in den Betriebsausschuss zurückzuweisen.
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